Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lean Ocean Software GmbH

§ 1 Allgemeines

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der Lean Ocean Software GmbH (nachfolgend “Lean Ocean“) und ihrem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“).

1.2 Kunden sind ausschließlich natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die das Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit abschließen.   

1.3 Entgegenstehende oder von den AGB abweichender Bedingungen des Kunden erkennt Lean Ocean nicht an, außer Lean Ocean hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 

1.4 Die AGB gelten auch, wenn Lean Ocean in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Vertrag mit dem Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.5 Die AGB gelten für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie später nicht erneut ausdrücklich einbezogen werden.

 

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsdurchführung

2.1 Ein Vertrag zwischen Kunden und Lean Ocean kommt ausschließlich durch eine beidseitige, schriftliche Bestätigung zustande. 

2.2 Alle von Lean Ocean erstellten Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich, sofern die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen. E-Mails sind zur Wahrung der Schriftform ausreichend.

2.4 Von Lean Ocean übermittelte Protokolle sowie Tickets von Telefonaten, Besprechungen und/ oder Workshops sind verbindlich, wenn der Kunde diesen nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

2.5 Alle Unterlagen, Aufzeichnungen und elektronische Daten, die Lean Ocean im Rahmen der Durchführung des Auftrags erstellt und/ oder erstellen lässt, sowie sämtliche Rechte an diesen Unterlagen verbleiben bei Lean Ocean. Ein Anspruch auf Herausgabe und/ oder dessen Aufbewahrung besteht nicht. 

2.6 Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht an den in diesen Arbeitsunterlagen enthaltenen Bildern, Zeichnungen und/ oder Grafiken sowie Präsentationen, Roh- und Arbeitsdateien und Prototypen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 

2.7 Wünscht der Kunde die Übertragung entsprechender Nutzungsrechte und/ oder die Herausgabe und/ oder Aufbewahrung entsprechender Arbeitsunterlagen, elektronischer Daten und/ oder Aufzeichnungen, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

§ 3 Leistungsumfang und Leistungsinhalt

3.1 Die Leistungspflichten von Lean Ocean ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, dessen Pflichtenheft und/ oder aus, in einem agilen Verfahren mit dem Kunden vereinbarten und von Lean Ocean bestätigten Tickets.

3.2 Die von Lean Ocean zu erbringenden Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der korrekten und rechtzeitigen Erbringung der Mitwirkungspflichten des Kunden sowie ggfs. der zu beauftragenden Dritten. Mehrkosten, die der Kunde infolge der Verletzung von Mitwirkungspflichten verursacht, trägt er selbst. 

3.3 Lean Ocean ist zu Teilleistungen (insbesondere einzelner Module) berechtigt, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Dies betrifft im besonderen Projekte die in einem agilen Verfahren entwickelt werden.

3.4 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen während der Vertragsdurchführung ändert und/ oder ergänzt, wird er Lean Ocean alle angefallenen Mehrkosten ersetzen und Lean Ocean von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen sowie ggfs. einen erforderlichen Mehraufwand vergüten.

3.5 Zusatzleistungen, die nicht vertraglich geschuldet sind, werden, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist, nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

 

§ 4 Termine und Fristen    

4.1 Generell sind die von Lean Ocean genannten Termine und Fristen unverbindlich, sofern diese nicht schriftlich vereinbart wurde.

4.2 Die Frist zur Erbringung der Leistung beginnt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, mit dem Datum des Vertragsschlusses. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt der Mitwirkungspflichten des Kunden (siehe § 3.2).

4.3 Ist die Nichteinhaltung einer Leistungserbringung auf Ereignisse zurückzuführen, die Lean Ocean nicht zu vertreten hat oder auf die verspätete Zahlung einer Rechnung, verschieben sich die Leistungstermine um die Dauer der Störung. Die Verantwortung hierfür trägt nicht Lean Ocean.  

 

§ 5 Rechnungsstellung 

5.1 Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen grundsätzlich mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug sofort fällig.  

5.2 Die Rechnungsstellung erfolgt als PDF in elektronischer Form per E-Mail. Auf Wunsch wird dem Kunden eine schriftliche Rechnung per Post übersandt.  

5.3 Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn sie auf dem Bankkonten von Lean Ocean gutgeschrieben sind.  

5.4 Sämtliche von Lean Ocean berechneten Festpreise und Stundensätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

 

§ 6 Kündigung

6.1 Der Vertrag kann, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind vollständig zu vergüten. Als Bemessungsgrundlage dienen die Aufzeichnungen von Lean Ocean.

6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

6.3 Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, bleibt der Vergütungsanspruch von Lean Ocean davon unberührt.

 

§ 7 Nutzungsrechte

7.1 Der Umfang der übertragenen Nutzungsrechte richtet sich in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht nach den vertraglichen Vereinbarungen beziehungsweise nach dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck, § 31 Absatz 5 Urheberrechtsgesetz findet entsprechende Anwendung.

7.2 Die Übertragung der Nutzungsrechte auf den Kunden erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

7.3 Wurde keine Regelung zur Übertragung der Nutzungsrechte getroffen, räumt Lean Ocean dem Kunden ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein.

7.4 Lean Ocean ist berechtigt, den Kunden zu Werbezwecken und im Rahmen von Wettbewerben als Referenzkunden zu benennen. Lean Ocean ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Leistungen mit ihrem Firmennamen und/oder ihrer Internetadresse zu signieren.

 

§ 8 Support und Service

8.1 Die Support- und Service-Ansprüche werden in einem gesonderten Vertrag geregelt. Wurde kein Vertrag geschlossen, gelten die folgenden Regelungen.

8.2 Lean Ocean stellt dem Kunden kostenlos den Zugang zu einem Ticketsystem zur Verfügung, über welches die vollständige Kommunikation erfolgen kann.

8.3 Sofern nicht vertraglich anders geregelt, hat der Kunde keinen Anspruch auf einen Telefon-Support.

8.4 Support- und Service-Anfragen werden von Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr binnen 48 Stunden nach Eingang beantwortet. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage in Nordrhein Westfalen sowie Heiligabend und Silvester.

8.5 Anfragen, die außerhalb dieser Supportzeiten gestellt werden, gelten unbeschadet sonstiger vertraglicher Absprachen, als während des nächstfolgenden Werktags eingegangen.

8.6 Sofern nicht durch einen gesonderten Vertrag anders geregelt, ist die Erbringung von Support- und Serviceleistungen kostenpflichtig und wird mit einem Satz von 30,00 € zzgl. Umsatzsteuer pro 15 Minuten verrechnet.

 

§ 9 Geheimhaltung

9.1 Die Vertragsparteien verpflichtet sich, in der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Angaben, Umstände und Informationen streng vertraulich zu behandeln und alle Vorsichtsmaßnahmen zum Erhalt der Vertraulichkeit zu ergreifen.

9.2 Vertrauliche Informationen werden nicht für andere Zwecke als ausschließlich für die Erfüllung des Vertrages verwendet und anderen Parteien weder offenbart, noch überlassen oder in irgendeiner Art und Weise zugänglich gemacht.

9.3 Die Verpflichtung dieses Vertrages findet keine Anwendung auf solche vertraulichen Informationen,

  • die ohne eine Pflichtverletzung des Business Partners oder einer anderen zur Kenntnis berechtigten Person öffentlich bekannt werden oder bekannt geworden sind;
  • die der Business Partner rechtmäßig von einem Dritten erhält oder erhalten hat;
  • die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gegenüber Dritten offenzulegen sind.

 
Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn die Partei hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und sich nach besten Kräften bemüht, die Offenlegung auf das gesetzlich erforderliche Mindestmaß zu beschränken.

9.4 Die enthaltenen Pflichten bleiben bis zum Ablauf eines Zeitraumes von zehn (10) Jahren ab dem Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages in Kraft.

 

§ 10 Rechtsschutz, Haftung und Gewährleistung

10.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit von Lean Ocean wird von dem Kunden getragen. Lean Ocean ist nicht verpflichtet, Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen oder Entwürfe dahingehend zu überprüfen, ob sie rechtlich zulässig sind oder Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Bild- und sonstige Nutzungsrechte, Namens und Markenrechte etc., verletzen. 

Dies gilt auch für Vorlagen, Fotos, Modelle oder Arbeitsunterlagen, die vom Kunden gestellt werden. Der Kunde stellt Lean Ocean insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung.

10.2 Lean Ocean haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Lean Ocean nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.3 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Lean Ocean.

10.4 Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Leistungsgegenständen ein Jahr ab Gefahrübergang. Dagegen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt, gleiches gilt bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Lean Ocean, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

10.5 Sofern nicht anders vereinbart, sind Ansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Leistung anzeigt.

 

§ 11 Sonstige Bestimmungen 

11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Lean Ocean und dem Kunden

gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (UN-Kaufrecht).

11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts

oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Münster der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

 

11.3 Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in

Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.